VDKL veröffentlicht neuen Leitfaden Schadensmanagement in der Kühllogistik
Bonn, 5. September 2019. Der Verband Deutscher Kühlhäuser und Kühllogistikunternehmen e.V. (VDKL) hat einen Leitfaden zum Schadensmanagement in der Kühl- und Tiefkühllogistik erarbeitet.
Speziell für Unternehmen aus der temperaturgeführten Lebensmittellogistik werden die wichtigsten Kühlgut-Versicherungen durch eine hochkarätige Versicherungs-Expertengruppe des VDKL verständlich erläutert. Zahlreiche Tipps, Musterformulare und Checklisten helfen zusätzlich bei der Bearbeitung vom Kühlgutschaden bis zur Betriebsunterbrechung.
Erhältlich ist der Leitfaden im VDKL-Online-Shop (www.vdkl.de/infomaterial) gegen eine Schutzgebühr in Höhe von EUR 110,- zzgl. MwSt. und Porto.
Zum Hintergrund:
Ein optimaler Versicherungsschutz ist für Kühl- und Tiefkühllogistikunternehmen außerordentlich wichtig.
Kommt es doch einmal zu einem Kühlgut- oder Transportschaden, werden die Verantwortlichen oft kurzfristig mit zahlreichen Fragen konfrontiert: Was ist als erstes zu tun? Welche Versicherung deckt den Schaden? Wer ist zu informieren? Was ist zu dokumentieren?
Eine VDKL-Arbeitsgruppe aus erfahrenen Versicherungs-Experten hat sich jetzt mit diesen und weiteren Fragen intensiv auseinandergesetzt und erstmals einen VDKL-Leitfaden „Schadensmanagement in der Kühllogistik“ erarbeitet.
Der Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über wichtige Lager- und Transport-Versicherungen in der temperaturgeführten Logistik. Zusätzlich ist er eine praxisgerechte Orientierungshilfe für den professionellen Umgang mit Schadensfällen. Er geht auf richtige Verhaltensweisen u. a. im Rahmen der Kühlgut- oder Kühlguthaftpflichtversicherung sowie auf Transport- und Verkehrshaftungsfragen ein.
Um die Schadensanzeige und -abwicklung u. a. mit dem Versicherer zu erleichtern, hält der Leitfaden Checklisten und Musterformulare bereit. Hierzu gehören z. B. die Schadensanzeige für Kühlhäuser bei einem Kühlgutschaden oder die Schadensanzeige für Speditionen und Frachtführer bei Transportschäden.